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EU-Heimtierausweis
EU-Heimtierausweis-Reisen mit Impfschutz
Deutsche EU-Heimtierausweise können über uns nur von Tierärzten /-innen ausgestellt und bezogen werden, die hierzu behördlich legitimiert sind.
In 2013 hat das Europäische Parlament neue Richtlinien für die EU-Heimtierausweise herausgebracht.
Die Neuregelung lautete: Es gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 (Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken), der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 (Muster-Identifizierungsdokumente, Listen der Gebiete und Drittländer) sowie der Richtlinie 2013/31/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Änderung der Richtlinie 92/65/ EWG).
Format und Inhalte des Ausweises werden in der VO (EU) Nr. 577/2013 für die EU-Mitgliedstaaten in Artikel 3 i.V. mit Anhang III , Teil 1 und 2 und für gleichgestellte Drittländer in Artikel II in Verbindung mit Anhang III, Teile 3 und 4 geregelt. Die Neuregelung gilt ab dem 29. Dezember 2014 für alle neu ausgegebenen EU-Heimtierausweise. Ältere EU-Heimtierausweise behalten aber ihre Gültigkeit.
Die wesentlichen Veränderungen beinhalten nach Vorgabe der neuen Richtlinien:
Wer braucht den EU-Heimtierausweis?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen benötigen seit dem 1. Oktober 2004 den EU-Heimtierausweis.
Bestimmungen aus den EU-Reiseregeln:
Zentraler Bestandteil des EU-Heimtierausweises ist die vom Tierarzt durchgeführte Impfung gegen Tollwut und ihre Bestätigung in diesem amtlichen Dokument.
Einige Länder außerhalb der EU verlangen weitere Impfungen oder gar eine Einreisegenehmigung mit Gesundheitszeugnis. Schwierigkeiten kann es auch bei der Rückreise aus vielen Nicht-EU-Ländern geben. Die Behörden im EU-Einreiseland verlangen dann beispielsweise einen Tollwut-Antikörper-Bluttest in einem zugelassenen Labor sowie ein Internationales Gesundheitszeugnis.
Der EU-Heimtierausweis ist der persönliche Ausweis für Hunde, Katzen oder Frettchen, der für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben ist.
Welche Probleme können bei Nichteinhalten der Reiseregeln auftreten?
Wer die Reiseregeln nicht beachtet, muss mit Problemen an der Grenze rechnen, die bei der Einreise aus Drittländern besonders schwerwiegend sein können. Tiere können auf Kosten der verantwortlichen Person in das Herkunftsland zurückgeschickt, in Quarantäne genommen oder schlimmstenfalls getötet werden.
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